90%iges KfW-Gründercoaching nur noch bis Jahresende

Gründer aufgepasst: Das 90%ige KfW-Gründercoaching kann nur noch bis Ende 2013 beantragt werden. Umgesetzt werden kann es dann aber im Laufe des Jahres 2014. Die 90% Förderung kommt allerdings nur in Frage, wenn aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wird.

Doch auch die generelle Förderung von Gründercoaching durch die KfW ist sehr großzügig:

Jeder Existenzgründer kann in den ersten fünf Jahren seines Bestehens  über die KfW Gründercoaching zu 50% fördern lassen (in den östlichen Bundesländern sogar zu 75%).

Zum Beispiel: Sie nehmen 20 Stunden Coaching á 100,- Euro in Anspruch – also Leistungen in Höhe von 2000,- Euro. Durch die Förderung zahlen Sie nur 1000,- Euro – den Rest übernimmt die KfW.

Falls Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, können Sie noch bis Ende 2013 einen Antrag auf eine 90%ige Förderung stellen. Umsetzen lässt sich das Gründercoaching dann im Laufe des Jahres 2014. Zum Beispiel: Sie nehmen 40 Stunden Coaching á 100,- Euro in Anspruch – also Leistungen in Höhe von 4000,- Euro. Das fördert die KfW mit 3.600,- Euro – Sie selber zahlen nur 400,- Euro. Alle Honorare zuzüglich Umsatzsteuer.

Das Gründercoaching soll Sie in den kritischen ersten fünf Jahren Ihrer Selbstständigkeit unterstützen. Vieles ist zu bedenken und zu besprechen: Ihr Geschäfts- und Ertragsmodell, Ihre Angebotsstruktur, Ihre Werbematerialien – und nicht zuletzt die Kundengewinnung.

Interessiert?

Als lizenzierte KfW-Gründnercoach berate ich Sie gern zur Antragsstellung. Schreiben Sie mir eine E-Mail an info@annjaweinberger.eu

 

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